

Ihre Mietsache –
unsere Expertise
Vom Abschluss des Mietvertrages bis zur Abwicklung eines beendeten Mietverhältnises stehen wir Verwaltern, gewerblichen und privaten Vermietern mit langjähriger Erfahrung zur Seite. Wir entwickeln gerichtsfeste Mietverträge für ein Plus an Sicherheit und betreiben ein effizientes Forderungsmanagement. Natürlich vertreten wir unsere Mandanten auch vor Gericht – über den regionalen Bereich hinaus in enger Zusammenarbeit mit einem weitgefächerten Netz an versierten Fachanwälten für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Ob Fokus, Stern, Capital oder Wirtschaftswoche – seit Jahren rangieren Lützenkirchen Rechtsanwälte bei überregionalen Umfragen unter den Top-Kanzleien für Mietrecht in Deutschland. Die Bewertungen spiegeln die große Zufriedenheit unserer Mandanten wider. Unser mietrechtliches und praktisches Know-how ermöglicht es uns, Wohnungseigentümern und Verwaltern immer neue Potenziale in der Wohnungsverwaltung zu erschließen.

Immer auf dem neuesten Stand
Mietrecht-Infos zum Download
Das Mietrecht unterliegt einem permanenten Wandel. Für Sie als Vermieter kann es unter Umständen von entscheidender Bedeutung sein, die aktuellen Gesetzesänderungen zu kennen. Daher bieten wir Ihnen an dieser Stelle regelmäßige Informationen mit Vorschlägen zur praktischen Umsetzung zum Download an.
Die Entwicklung des Mietrechts können unsere Mandanten in unserem nach Jahren geordneten Skript aktuelles Mietrecht nachverfolgen.

Beratungsschwerpunkte
Beratung
Bei allen Fragen rund um die Vermietungs- und Verwaltungspraxis stehen wir unseren Mandanten mit unserer über 30-jährigen Erfahrung beratend zur Seite. Auch im Umgang mit querulatorischen Mietern können Sie sich auf unsere Unterstützung verlassen.
Prozessvertretung
Mit prozesstaktischem Geschick vertreten wir Sie in allen gerichtlichen Streitverfahren mit Ihren Mietern. Dabei verlieren wir nie den wirtschaftlichen Erfolg unserer Mandanten aus dem Auge.
Forderungsmanagement
Zeit ist Geld – bei neuen Mandaten mit Räumungs- oder Zahlungsklagen gewährleisten wir eine Bearbeitung innerhalb von 24 Stunden. Unser hochqualifiziertes Beitreibungsteam sorgt bei Zwangsvollstreckungen für eine rasche Umsetzung.
Vertragsgestaltung
Bei der Erstellung und Verhandlung von Mietverträgen zählt nicht nur die umfassende Rechtskenntnis. Hier muss sich auch die konkrete Vermietungspraxis widerspiegeln. Basierend auf unserem großen Schatz an Erfahrungen, entwickeln wir die richtige Lösung für Sie.
Mustermietvertrag
Für Vermieter von Wohnraum bieten wir einen Mustermietvertrag auf Lizenzbasis an. Wir erstellen ein individuelles Muster, das dann zweimal jährlich aktualisiert wird, um den neuesten Entwicklungen im Mietrecht gerichtsfest Rechnung zu tragen.
Gewerberaummiete
In dieser Sparte bringen wir auch für Mieter unsere Expertise ein. So überprüfen wir z.B. die Abrechnung Ihrer Betriebskosten. Aufgrund der häufig nachlässig formulierten Umlagevereinbarungen verbessern wir dabei regelmäßig Ihren wirtschaftlichen Erfolg.
unsere Veröffentlichungen
Bücher, Kommentare, Artikel und Aufsätze

Anwalts-Handbuch Mietrecht
Dr. Otto Schmidt
2000

Erman, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch
Dr. Otto Schmidt
Auflage: 16. Autoren der Kommentierung zu §§ 535 – 596b BGB, §§ 562 – 580a BGB

Die Bewertung von Wohnraummieten bei Miet- und Verkehrswertgutachten
Bundesanzeiger Verlag
Auflage: 3.
VÖ: Köln 2016

Mietrecht, Kommentar zum Mietrecht
Dr. Otto Schmidt
Auflage: 2.
VÖ: Köln 2015

Trainingshandbuch Mietwertermittlung
Bundesanzeiger Verlag
Schwirley, Peter – Dr. Dickersbach, Marc
Trainingshandbuch Mietwertermittlung
Fragen und Antworten – Aufgaben und Lösungen zur
Prüfungsvorbereitung – Mustergutachten und Praxishilfen
2019

Kautionsrückzahlung
Dr. Otto Schmidt
MietRB 2019, 102

Belegeinsicht im „papierlosen Büro“
C. H. Beck
NZM 2018, 266

Wenn der Mieter nach der Kündigung schweigt: Eine Klage auf künftige Räumung muss zulässig sein
Grundeigentum Verlag GmbH
Grundeigentum (GE) 2017, 1384

Umlagefähigkeit von Kosten einer Mietausfallversicherung
Grundeigentum Verlag GmbH
Grundeigentum (GE) 2016, 827

Qualifizierte Protokollierungsklauseln – Heilung von Verstößen
juris GmbH
AnwaltZertifikatOnline Mietrecht 2016

Freizeichnung des Vermieters von seiner gesetzlichen Verantwortung für den dekorativen Wohnungszustand
C. H. Beck
NZM 2016, 113, 17

C. H. Beck
NJW 2015, 3624

Durchsetzung und Abwehr von Betriebskostennachforderungen – Ein unbeliebtes Mandat effektiv führen Teil 3: Abrechnungs- und Einwendungsausschlussfrist
C. H. Beck
NJW 2015, 3078

Durchsetzung und Abwehr von Betriebskostennachforderungen – Ein unbeliebtes Mandat effektiv führen Teil 2: materielle Fehler
C. H. Beck
NJW 2015, 1740

Durchsetzung und Abwehr von Betriebskostennachforderungen – Ein unbeliebtes Mandat effektiv führen Teil 1: Die formell wirksame Abrechnung
C. H. Beck
NJW 2015, 31

Dr. Otto Schmidt
Kommentar zur Wärmelieferverordnung
Seminare &
Weiterbildungsangebote
Fachwissen kompetent & praxisnah vermittelt
DAI: Aktuelles Mietrecht
DAI: Aktuelles Mietrecht
SUGEMA – Seminare & Beratung GmbH: Onlineseminar „Zahlungsverzug“
SUGEMA – Seminare & Beratung GmbH: Onlineseminar „Zahlungsverzug“
SUGEMA Seminare & Beratung GmbH: Online-Seminar: Betriebskostenabrechnung
SUGEMA Seminare & Beratung GmbH: Online-Seminar: Betriebskostenabrechnung
Haus & Grund: Karlsruher Mietrecht
Haus & Grund: Karlsruher Mietrecht
DAI: Aktuelles Mietrecht
DAI: Aktuelles Mietrecht
SUGEMA – Seminare & Beratung GmbH: Onlineseminar „Zahlungsverzug“
SUGEMA – Seminare & Beratung GmbH: Onlineseminar „Zahlungsverzug“
SUGEMA Seminare & Beratung GmbH: Online-Seminar: Betriebskostenabrechnung
SUGEMA Seminare & Beratung GmbH: Online-Seminar: Betriebskostenabrechnung
Haus & Grund: Karlsruher Mietrecht
Haus & Grund: Karlsruher Mietrecht




Rechtsanwälte
Dr. Klaus Lützenkirchen
Spezialisierung
- Vertragsgestaltung
- Betriebskosten für Vermieter und Gewerberaummieter
Aktive Mitgliedschaften
- Lehrbeauftragter an der TH Köln
- Vorprüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Köln für den Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein
- Deutscher Mietgerichtstag e.V.
- Fachausschuss Immobilien der IHK Köln
- Kölner Anwaltverein
Aufnahme in die Liste „Die 25 Top-Anwälte für Mietrecht“, WirtschaftsWoche Nr. 13/2010 vom 29.03.2010 und auch im jährlich erscheinenden FOCUS-SPEZIAL seit über 10 Jahren zu einem der Top-Anwälte in Deutschland gewählt.
Dr. Marc Dickersbach
Spezialisierung
- Mietrecht, insbesondere Mieterhöhung, Modernisierung
- Wohnungseigentumsrecht
- Erbrecht
Aktive Mitgliedschaften
- Deutscher Mietgerichtstag e.V.
- Fachgremium „Hausverwaltungsleistungen“ der IHK Köln
- Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
- Arbeitsgemeinschaft Erbrecht
- Kölner Anwaltverein
Peter Lau
Spezialisierung
- Mietrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Vertragsrecht
Aktive Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Kölner Anwaltverein
- FORUM Junge Anwaltschaft im DAV
Dr. Klaus Lützenkirchen
Spezialisierung
- Vertragsgestaltung
- Betriebskosten für Vermieter und Gewerberaummieter
Aktive Mitgliedschaften
- Lehrbeauftragter an der TH Köln
- Vorprüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Köln für den Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein
- Deutscher Mietgerichtstag e.V.
- Fachausschuss Immobilien der IHK Köln
- Kölner Anwaltverein
Aufnahme in die Liste „Die 25 Top-Anwälte für Mietrecht“, WirtschaftsWoche Nr. 13/2010 vom 29.03.2010 und auch im jährlich erscheinenden FOCUS-SPEZIAL seit über 10 Jahren zu einem der Top-Anwälte in Deutschland gewählt.
Dr. Marc Dickersbach
Spezialisierung
- Mietrecht, insbesondere Mieterhöhung, Modernisierung
- Wohnungseigentumsrecht
- Erbrecht
Aktive Mitgliedschaften
- Deutscher Mietgerichtstag e.V.
- Fachgremium „Hausverwaltungsleistungen“ der IHK Köln
- Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
- Arbeitsgemeinschaft Erbrecht
- Kölner Anwaltverein
Peter Lau
Spezialisierung
- Mietrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Vertragsrecht
Aktive Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Kölner Anwaltverein
- FORUM Junge Anwaltschaft im DAV